Juristensprache

Es gibt Worte, die klingen so … artifiziell, dass zumindest ich sie ein Stück weit komisch finde. Klassischer Vertreter und ungeschlagen an der Spitze ist m.E. „der Unterfertigte“.

Der Unterfertigte versichert die anwaltliche Bevollmächtigung

Ich mag nicht ausschließen, dass ich das Wort nicht richtig verstehe, aber es sollte eigentlich „der Unterfertigende“ heißen, oder? Es kommt schließlich von „unter“ und „fertig“. Das Verb dazu ist ja auch „unterfertigen“, also sollte die Person doch „der Unterfertigende“ sein. Es ist ja auch „der Fertigende“ und nicht „der Fertigte“. „Der Unterfertigte“ wäre, wenn das eine zusammengesetzte Form des Partizip II von „fertigen“ sein soll, ja gerade der, der selbst unterschrieben ist. Aber ich bin kein Sprachwissenschaftler. Vielleicht lasse ich mir das mal von einem mit mehr Ahnung erklären. Bis dahin kicher ich weiter in mich hinein, wenn ich das Wort lese.

Heute habe ich dann einen weiteren Vertreter in den Akten gefunden:

Im Falle der Klage bittet der Unterzeichner um Passivrubrizierung.

Sinngemäßes Zitat

Die Passivrubrizierung, wer kennt sie nicht? Damit bittet ein Rechtsanwalt den gegnerischen Rechtsanwalt im Falle einer Klage gegen seinen Mandanten, ihn bereits in der Klage als Prozessbevollmächtigten des (zukünftig) Beklagten zu benennen, damit die Klage gleich ihm und nicht erst seinem Mandanten zugestellt wird.

Das Wort kommt von „Passivrubrum“, welches die Beklagtenseite (einschließlich ihrer Prozessbevollmächtigten) bezeichnet. Üblicherweise weiß man nämlich als zukünftiger Klägervertreter nicht, ob der gegnerische Anwalt auch für die Prozessführung mandatiert ist. Daher lässt man (aus anwaltlicher Vorsicht, wenn bspw. Fristen relevant sind) den gegnerischen Rechtsanwalt bei der Klageerhebung außen vor.

Das „Rubrum“ der Klageschrift sieht in der Praxis so aus wie das Rubrum des Urteils, ist aber eigenständig in § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelt und heißt richtigerweise nur im Urteil Rubrum. Das Wort selbst kommt vom lateinischen „rubrum“ und bedeutet „das Rote“, ist also eine Substantivierung von „ruber“ = rot. Zurückzuführen ist das auf den Umstand, dass früher der Urteilskopf mit roter Tinte geschrieben wurde.

Ein Kommentar zu „Juristensprache

  1. Der Blog ist jetzt die einzige Webseite im Google bekannten Internet welches das Wort „Passivrubrizierung“ enthält (abzüglich einer spam content/copy Seite). Davor war es gar keine Seite.

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