Juristensprache(3)

Welchen Beschluss trifft das Vollstreckungsgericht im Falle des § 180 Abs 1 ZVG?

Es kann (gebräuchlich) nur der Teilungsversteigerungsanordnungsbeschluss sein. Alternativ wäre, näher am Gesetzeswortlaut, auch noch möglich, der Aufhebungsversteigerungsanordnungsbeschluss.

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