Walter Lübcke und die Folgen für die Meinungsfreiheit

Auf LTO ist ein bemerkenswerter Artikel unter dem Titel „Wie stoppt man den Hass auf Poli­tiker?“ von Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel erschienen. Er beginnt so:

„Sticks and stones may break bones, but your words will never hurt me.“ Im Geiste dieses, aus den USA stammenden Aphorismus verfasste ich mit einem Mit-Doktoranden vor rund zwanzig Jahren ein flammendes Plädoyer für die Abschaffung des strafrechtlichen Ehrenschutzes. Das Rechtsgut Ehre sei zu unbestimmt, und die Ansichten darüber, was ehrverletzend sei, gingen zu weit auseinander als dass sich „die“ Ehre strafrechtlich schützen ließe. Vor allem aber solle der Staat nicht mit seinem schärfsten Schwert in die Meinungsfreiheit eingreifen, weil in öffentlichen und privaten Foren schützenswerte Meinungen und Ideen entstünden, selbst wenn Einzelne beleidigende Worte verwenden sollten.

Der Aufsatz ist Ausdruck eines seinerzeit verbreiteten radikal-liberalen, ja libertären Denkens. Veraltet ist der Beitrag aber auch deswegen, weil um das Jahr 2000 noch keine Medien existierten, die Herr und Frau Jedermann selbständig und mit großer Reichweite zur Verbreitung ehrverletzender Äußerungen hätten nutzen können: Politiker und andere pflegte man am Stammtisch zu beleidigen, ehrverletzende Leserbriefe an Zeitungen wurden von Redaktionen gekürzt oder abgelehnt und Flugblätter fehlte jene Wirkung, die Posts, Tweets oder Youtube-Videos entfalten.

Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel

Er endet so:

Die Karlsruher Richter sollten prüfen, ob ihre enge Auslegung der Schmähkritik bzw. ihre großzügige Interpretation des § 193 StGB jenen Gefahren gerecht wird, die heute dem politischen System drohen: Wer Politiker für weitgehend schutzlos erklärt, weil nicht Koch werden solle, wer die Hitze nicht vertrage, könnte irgendwann ohne Köche und Essen dastehen.

Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel

Dazwischen ist „viel“ passiert. Um genau zu sein, das Internet und ein wohl rechtsextremer Anschlag auf einen Politiker.

Ich mahne bestimmt seit meiner Studienzeit (2005, 4 Jahre nach 9/11) immer und immer wieder dasselbe: Die Terroristen gewinnen auch dann, wenn wir anfangen unsere Freiheitsrechte aufgrund der Terrorakte zu beschneiden.

Bemerkenswert an dem oben zitierten Artikel ist die Geschwindigkeit, mit der Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel von mehr Freiheit zu viel weniger Freiheit gekommen ist.

Ich stelle einmal die These in den Raum, dass es einer Gesellschaft mit „radikaler“ Meinungsfreiheit „besser“ ginge, als mit immer neuen Einschränkungen derselben. Wenn sich alle Mitglieder der Rechtsgemeinschaft im Klaren darüber sind, dass sie ohne Konsequenzen sagen können was sie wollen (so wohl auch die Ansicht Kubiciel zu Beginn der 2000er), können sie sich viel Luft machen. Die Meinungsfreiheit wirkt dann wie ein Ventil.

Auf der anderen Seite kann die sprachliche Verrohung in der Tat ein Vorzeichen für Schlimmeres sein. Schaut man sich die Vorstadien verschiedener Bürgerkriege an, sind diese in fast allen Fällen geprägt von einer Abwertung des politischen Gegners.

Irgendwo dazwischen wird man wohl einen Weg finden müssen.

Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass das „ständige“ herumdrehen am Grundgesetz und seinen Freiheitsrechten einen ebenfalls destabilisierenden Charakter entfaltet. Der Zweck der Verfassung ist doch gerade, bestimmte einmal als richtig erkannte Regelungen vor der Beliebigkeit zu bewahren. Mit Art 79 Abs. 3 GG gehen wir sogar soweit, dass die darin aufgezählten Prinzipien dem Verfassungsgesetzgeber gänzlich entzogen werden sollen. Wenn der Verfassungsgesetzgeber aber regelmäßig die Axt an die Freiheitsrechte legt, sinkt auch die Hemmschwelle für jede weitere Änderung. Erinnert sich noch jemand an den Aufschrei, der die Republik erschütterte, als es um die Volkszählung ging? Das lockt heut auch keinen mehr hinterm Ofen vor. Genau diese Abstumpfung gilt es nicht zuzulassen.

Deswegen muss ich Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel auch entschieden widersprechen; nicht weil ich ähnlich libertäre Ansichten zum Ehrschutz habe, wie er vor 20 Jahren, sondern weil das Grundgesetz diese Änderung aushält; weil die Gründe für die Meinungsfreiheit immer noch dieselben sind, wie vor 250 Jahren! Das Radio und der Fernseher waren dem Grundgesetz bekannt, als es die Meinungsfreiheit festschrieb. „Erfunden“ wurde die Meinungsfreiheit aber schon zu einer Zeit, als es weder Radios noch Fernsehen gab. Hätten sich die Kubiciels der 2019er Prägung 1949 mit Verweis auf die Propagandaerfahrungen der Nationalsozialisten durchgesetzt, wären es wohl nur 18 Artikel zu den Grundrechten geworden.

Ein Kommentar zu „Walter Lübcke und die Folgen für die Meinungsfreiheit

  1. Zu Vorstadien von Bürgerkriegen:
    Sie haben ja Recht, aber erleben wir das nicht schon seit Jahren auch auf allerhöchster Ebene?
    Auch im Bundestag sieht man immer wieder, wie man Diskussionen aus dem Weg geht, in dem man erst das Argument diskreditiert und falls das nicht geht, den Vortragenden. Erst wenn das auch nicht geht, wird man sich vielleicht, wenn es die Zeit zulässt, mit dem Thema befassen.
    Und in der Zivilgesellschaft sieht es nicht besser aus.
    Eine ganze Weile gab es im öffentlichen Bild nur noch Nazis und naive Gutmenschen.
    Und ich habe beides als ausgesprochen herabwürdigend und nicht zielführend empfunden.

    Und ich weiss nicht, ob derlei Dinge noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, darüber müssen Rechtsgelehrte befinden. Ich nehme es vielmehr als Problem war, nicht angemessen antworten zu können, weil der Beleidigende sich ja oft nicht zeigt und sich in der anonymen Masse versteckt.
    Ob man den nun verklagt oder das Gespräch sucht, steht noch auf einem anderen Blatt. Aber solange ich gar nicht weiss um wen es sich handelt, muss ich das stets geschehen lassen und mich damit abfinden. Und das ist dann wohl nicht nur für mich ein Problem.

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