Der Kläger war bis ins Jahr 2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Bonn (KAH). Er wandte sich gegen die Feststellung von Mängeln in der Geschäftsführung der KAH im Bericht des BRH vom 15.05.2007 und begehrte den Widerruf und die Richtigstellung einzelner Äußerungen.
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 14/2019 v. 27.02.2019
Geht der Kampf in die zweite Runde? Wohl eher nicht. Reichsbürger ziehen ja gerne, zur „Begründung“ die BRD sei eine GmbH, mit der „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Frankfurt am Main in die Schlacht. Ob jetzt auch diese GmbH bald Gewehr bei Fuß stehen muss, bleibt abzuwarten.