Cannabis – eine interessante Zwischenbilanz

Ich bin kein großer Fan der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu viele Verfahren, die nie das Licht eines Gerichtssaals – geschweige denn einer Verurteilung – erblicken. Als Anhaltspunkt für eine Entwicklung mag man sie vielleicht noch gebrauchen. Sie dient wohl eher der statistischen Auswertung der Polizeiarbeit. Verlässlicher wäre da wohl ein Blick auf die Entwicklung des Bundeszentralregisters. Ganz analog dazu existiert für „Verkehrssünder“ das sogenannte Fahreignungsregister (auch Punktekartei in Flensburg genannt). Ähnlich wie das Bundeszentralregister enthält es nur durch Bußgeldbescheid bestandskräftig festgestellte oder durch Urteil rechtskräftig festgestellte Verfehlungen.

n-tv berichtete kürzlich über die Entwicklungen im Jahr 2024. Meine Vermutung, dass das CanG zu keinem Anstieg der Verkehrsordnungswidrigkeiten führen wird, wird darin meines Erachtens bestätigt: Von 4,13 Millionen Einträgen betreffen lediglich 974 Delikte den Cannabiskonsum am Steuer. Im Vergleich dazu schlagen sonstige Drogenverstöße (ohne Alkohol) mit 46.919 Fällen zu Buche. Alkohol ist mit 107.384 Fällen Spitzenreiter unter den Rauschmitteln.

Die ganze Debatte um Cannabis – ja oder nein – scheint mir allein eine politische zu sein. Sicherlich ist die Droge gefährlich. Sie ist aber (im Vergleich zu Heroin) nicht so gefährlich, dass ein liberaler Staat sie nicht ohne Weiteres aushalten könnte. Die Bundesrepublik hat jedenfalls seit dem 01.04.2024 nicht aufgehört zu existieren. Aus der Rechtspraxis kann ich derzeit allein positive Effekte beobachten: kein Bewährungswiderruf mehr wegen Cannabisbesitzes bei einem ansonsten vollständig resozialisierten, mittlerweile steuerzahlenden Verurteilten; Angeklagte, die mittlerweile legal Cannabis konsumieren, um Crystal und den ständigen Konflikt mit der Polizei zu vermeiden.

Die Justizministerin in Sachsen bekommt es im Übrigen gerade hin, in ein und demselben Interview auf die Gefahren von Cannabis für unterentwickelte Gehirne Jugendlicher und Heranwachsender hinzuweisen (was zutrifft) und zugleich das Jugendstrafrecht für Heranwachsende einschränken zu wollen. Für sie gibt es vermutlich „Schrödingers Jugendlichen“: Solange man nicht genau hinschaut, ist sein Gehirn gleichzeitig reif genug, um wie ein Erwachsener behandelt zu werden, aber bei Cannabis? Ne da ist die Entwicklung des Gehirns noch lange nicht abgeschlossen.