Die längere Funkstille hier war der Fortbildung „Einführung in das private Baurecht“ in Wustrau geschuldet, auf der ich mich vergangene Woche befunden habe.
Die Tagungsstätte befand sich im Zietenschloss, benannt nach Hans Joachim von Zieten, der in Wustrau 1699 geboren wurde.
Wer nun denkt, man hört sich dort ein- oder zweimal am Tag zwei Stunden lang etwas über das Baurecht an und verkostet den Rest des Tages Wein, irrt sich. Jeder Tag war mit (mind.) insgesamt 8 Stunden verplant. Lediglich am Mittwoch gab es eine längere Mittagspause zur freien Verfügung.
Die Deutsche Richterakademie bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur Fortbildung. Neben unserer Fortbildung fand zeitgleich noch eine weitere mit dem Thema „Psychologische Rhetorik und andere Urteilseinflüsse vor Gericht“ statt. Die Tagungsstätten – neben Wustrau existiert eine weitere in Trier – sind gut ausgelastet.
Als Referenten stellte man uns Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski und Herrn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht, zur Verfügung. Insgesamt bin ich jetzt um einiges an Baurechtswissen reicher.
Das ist der 2. Grund, warum ich (juristisch interessiertes Großmaul) nicht zum Richter taugen würden. Den 1. Grund hat mir Thomas Fischer offenbart: fehlende Neutralität.
(Zum Anwalt würde ich allerdings auch nicht taugen.)