Wie Tobias Fülbeck auf beck-community berichtet, startet in Sachsen-Anhalt ab dem 01. April das elektronische Examen. Die Kandidaten schreiben dann die Klausuren im zweiten Staatsexamen mit dem Rechner, wobei es keine Rechtschreibkontrolle gibt.
Die Entwicklung kann ich als Korrektor nur begrüßen. Es ist ärgerlich, wenn Kandidaten nur deshalb schlecht abschneiden, weil sie eine unleserliche Schrift haben und einzelne Worte auch nach äußerster Anstrengung nicht entzifferbar sind und sich auch nicht aus dem Zusammenhang ergeben.
Auf eine Sache möchte ich in dem Zusammenhang hinweisen: Ich habe irgendwann einmal von einer Studie gehört, nach der die Wahrnehmung von Informationen am Bildschirm nur ein Sechstel der Wahrnehmung über gedrucktes Papier entspricht. Man soll also sechsmal mehr Informationen wahrnehmen, wenn man Sachen auf Papier vor sich hat.
Meinen Erfahrungen nach kann das auch hinkommen. Auch wenn ich im Gericht vor zwei Bildschirmen sitze und Gesetze nur online nachschlage, drucke ich Urteile, die ich schreibe oder für den jeweiligen Fall brauche, immer noch aus. Selbst diese Blogbeiträge drucke ich in aller Regel aus, weil sich so noch Fehler finden. Ich erinnere mich auch viel besser an Sachen, die ich auf Papier gelesen habe. Nicht umsonst sind E-Book-Reader so papierähnlich wie nur möglich gestaltet. Ich vermute daher, dass die Rechtschreibfehlerquote signifikant zunehmen wird.
Als Schriftart soll Arial zum Einsatz kommen. Eine serifenlose Schriftart also. Die Schriftart ist gut geeignet, für knappe Informationsvermittlung, da der Fokus mangels Serifen auf den einzelnen Worten liegt. Serifen haben demgegenüber den Vorteil lesefreundlicher zu sein. Man wird von Buchstabe zu Buchstabe geführt. Längere Texte lassen sich so angenehmer lesen. Romane verwenden daher fast ausschließlich Schriftarten mit Serifen.