Ich hatte ja gerade erst das Beispiel des E-Roller-Verbotes im Lidl. Vorfälle müssen aber nicht immer zu Regelungen führen. Manchmal reicht es vermutlich das Offensichtliche aufzuschreiben:
Hätte man es als Regel verpacken wollen, hätte man wohl formulieren müssen: Bitte nur zum Trocknen der Hände benutzen. Vermutlich wäre dann aber dasselbe, wie bei dem zuvor genannten Lidl-Schild passiert: Bitte urinieren Sie nicht in die Händetrockner und das hätte dann wieder mehr Fragen offen gelassen, als beantwortet.
In der B-Note gibt es aber Abzüge für das Piktogramm. Soll man beide Trockner gleichzeitig benutzen? Mein rechter Arm ist aber gar nicht länger als mein linker? Oder soll man den linken Arm rausziehen, während man den rechten absenkt; also gegenläufige Armbewegungen? Das sähe jedenfalls witzig aus. Außerdem ist mir nicht ganz klar, warum ich von den Händetrocknern angeschrien werde (wie das Ausrufezeichen suggeriert). Ich kann doch nichts für die Fehler der anderen?