Juristensprache(5)

„Umfahren“ ist bekanntlich das Gegenteil von „umfahren“. „Übersehen“ ist ebenfalls das Gegenteil von „übersehen“. „Aufheben“ ist auch das Gegenteil von „aufheben“. Dazu gesellt sich, wie mir heute aufgefallen ist, „anhalten“, das wiederum das Gegenteil von „anhalten“ ist, was an folgendem zweideutigen Satz deutlich wird:

Die Gefahr hält an.

In der üblichen Bedeutung meint er, das die Gefahrenlage fortbesteht. Wenn ein Auto anhält, fährt es aber nicht weiter. Die Gefahr die anhält, könnte also auch aufhören.

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