Rechtzeitig vor Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist hat das Oberlandesgericht München jetzt einen 3.025 Seiten umfassenden Schinken produziert. Das ist zumindest das längste Urteil, von dem ich je gehört habe. Der Bundesgerichtshof rügte damals relativ harsch die Kollegen vom Landgericht Köln für ein 1.300 Seiten umfassendes Urteil. Quasi Arbeitsverweigerung war demgegenüber das zweite Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches es auf „nur“ 308 Druckseiten brachte.
Amüsiert bin ich darüber dass die Verteidigung trotzdem nur einen Monat Begründungsfrist bekommt 🙂