In der Mittwochsausgabe (20.02.2019) der Mitteldeutschen Zeitung sprach sich der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts Reiner Haseloff (CDU) gegen eine Quote zur Förderung Ostdeutscher aus. Er betonte aber zugleich, dass Ostdeutsche in Führungspositionen unterbesetzt seien und das es bedenklich sei hierauf 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hinwiesen zu müssen.
Da stimme ich weit überwiegend zu. Ich hatte es schon in diesem Beitrag geschrieben, dass dieser Zustand zumindest in der Justiz nicht verwunderlich ist und mit Diskriminierung nichts zu tun hat. Ich halte ihn auch nicht für sonderlich bedenklich. Wenn das „Problem“ in 20 Jahren immer noch bestehen sollte, könnte man sich diesen Fragen einmal ernsthaft stellen.
Die Diskriminierung „Ossi“ mag unschön sein, aber sie stellt keine verbotene Diskriminierung nach dem AGG dar (ArbG Stuttgart, Urteil vom 15. April 2010 – 17 Ca 8907/09 –, juris – Ossi-Fall – ).
Darüber hinaus finde ich, dass wir regionale Unterschiede viel mehr pflegen sollten. Mut zum Dialekt, sei vor allem den Sachsen gesagt (deren Dialektwurzeln maßgeblich das heute Standardhochdeutsch prägt).
A propos Quoten. Statistische Ungleichverteilung bei Ämtern (etwa Ossis oder Frauen) rechtfertigt Forschung nach Gründen, jedoch nicht Quoten.
Siehe dazu auch das Brandenburger Parité-Gesetz.
Damit es nicht so apodiktisch ist, anhand Parité die logischen Elemente Stück für Stück. Wenn weniger Frauen als Männer in die Politik gehen, sind mögliche Gründe:
(a) sie haben – statistisch – weniger Interesse an Politik, oder
(b) sie werden tatsächlich gehindert.
Bei Fall (a) ist keine Konsequenz nötig.
Bei Fall (b) (sie werden gehindert) wäre die Behinderung zu ermitteln und zu ABZUSTELLEN!
Wenn in (b) stattdessen eine Quote eingeführt wird, bleibt der begründende Missstand BESTEHEN.
Das Parité-Gesetz ist außer verfassungswidrig auch hirnrissig.