Juristensprache(4)

Soweit die Beklagte den Begriff der personenbezogenen Daten auf die bereits mitgeteilten Stammdaten begrenzt sehen möchte und meint, eine Verpflichtung zur Beauskunftung über insbesondere elektronisch gespeicherter Vermerke zu mit dem Kläger geführten Telefonaten und sonstigen Gespräche bestehe nicht, ist ein entsprechendes Verständnis mit dem der DS-GVO zugrundeliegenden weit gefassten Datenbegriff nicht in Einklang zu bringen.

OLG Köln Urt. v. 26.7.2019 – 20 U 75/18, BeckRS 2019, 16261, beck-online Rn. 63

Eine Verpflichtung zur Beauskunftung also? Die Erreichung neuer Höhen in der Ausprägung der Substantivitis am Rhein wird auf der anderen Seite der Republik mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.

Prozess um Alexander Falk

Alexander Falk, der Erbe des Falk Verlages, muss sich derzeit vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main unter anderem wegen Anstiftung zum Mord verantworten.

Am ersten Verhandlungstag ließ er sich laut lto.de unter anderem wie folgt ein:

Diesen Auftrag habe ich nicht gegeben. … Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspricht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeist.

Alexander Falk – zitiert nach lto.de

Ich musste dabei sofort an „Qualityland“ von Marc-Uwe Kling denken. Darin kommt eine Nachrichtenmeldung vor, die über einen Drohnenangriff berichtet. Die Präsidentin des Landes kommentiert den Angriff wie folgt:

Unsere sterbende Präsidentin (noch 38 Tage) verurteilte von ihrem Krankenbett aus den Anschlag scharf. Angriffe mit Drohnen seien unmenschlich, barbarisch und feige.

QualityLand
hinter dem Link ist die gesamte Meldung frei zugänglich

Wir haben nun natürlich nicht den ganzen Wortlaut und damit keinen Kontext der Aussage von Falk. Beschränkt man sich aber auf die wiedergegebene Aussage, mag man leicht angepasst den selben Kommentar verfassen, wie Erik Fliesenleger zur Nachrichtenmeldung:

Und was ist das denn für ein Kindergartenschwachsinn, den Terroristen vorzuwerfen, ihr Angriff sei feige gewesen! Würde es die Sache wirklich besser machen, wenn sie 32 Menschen bei einem „mutigen“ Angriff getötet hätten?

QualityLand – Erik Fliesenleger

Außerdem widerspreche der feige Anschlag seinem Sportsgeist. Ich kann ja verstehen, dass ein Jahr Untersuchungshaft schwierig sind, für jemanden der möglicherweise unschuldig ist, aber wie soll man diese Aussage denn verstehen? Was hätte denn seinem „Sportsgeist“ entsprochen? Ein Duell auf offener Straße?

Spracherkennung

Ich bin sehr froh, an einem Gericht tätig zu sein, das schon über moderne Spracherkennungssoftware verfügt, die auch einigermaßen zuverlässig arbeitet. So kann man Entscheidungen diktieren und gleichzeitig in der Akte blättern. Das wird mit der elektronischen Akte so nicht mehr gehen, weil dann auf dem PC ein anderes Fenster aktiv ist und die Spracherkennung dann nicht mehr parallel in Word funktioniert.

Auch Rechtsanwälte benutzen (sehr wahrscheinlich, wenn sie keinen Schreibdienst haben) dieselbe Spracherkennung. Mir sind überhaupt nur zwei Anbieter weltweit bekannt, die eine Spracherkennung entwickeln. Alle anderen bedienen sich dann dieser Spracherkennung im Background. Manchmal entstehen dadurch Kuriositäten:

Weiterer Vortrag bleibt Ausdruck vorbeugen.

Aus einem Schriftsatz

In Verfahren gegen die Stadt Halle (Saale) hat man es mit der Spracherkennung auch nicht leicht, weil das Wort „Stadthalle“ von der Spracherkennung als das wahrscheinlich Gemeinte erkannt wird.

Nachrichten am Sonntag

ntv.de 04.08.2019

Nicht zu fassen. Annegret Kramp-Karrenbauer soll ja Truppentransporter für die Bundeswehr geordert haben, die … Truppen transportieren.

„Demokratie bedeutet übersetzt …

… alle dürfen mitmachen.“ Das lässt uns zumindest die Initiative „Demokratie: Gute Idee!“ des Thüringer Landtages wissen.

Bevor ich zum Inhaltlichen komme sei mir eine kleine Vorbemerkung gestattet. Immer wenn es mich über die Landesgrenze nach Niedersachsen verschlägt, weist mich das Land Niedersachsen darauf hin, dass Niedersachsen immer eine gute Idee sei. Ich habe nie verstanden, warum sich Bundesländer ein Motto geben müssen. Sachsen-Anhalt war ja früher das Land der Frühaufsteher, wobei die Gründe m.E. nicht dafür sprachen, dass der ganzen Welt auch noch mitzuteilen. Der Nachfolgeslogan „Sachsen-Anhalt: Ursprungsland der Reformation“ informierte die Reisenden, was irgendwie viel charmanter ist als simple Werbung. Leider stimmte er inhaltlich nicht. Ursprungsland der Reformation war das Kurfürstentum Sachsen, wenn man es als „Land“ begreifen möchte. Damals gehörte Wittenberg nämlich zu selbigem. Nach derselben Logik wäre Russland Ursprungsland des Krimsekts, die Türkei Ursprungsland von Byzanz und die Vereinigten Staaten Ursprungsland der Indianer. Warum nun Niedersachsen immer eine gute Idee ist, bleibt unklar. Worauf bezieht sich das? Bezieht es sich auf einen Urlaub, auf einen Arbeitsplatz oder ist es gar die Antwort auf die Frage „nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest“?

Zur Demokratiekampagne: Der Slogan „Demokratie: Gute Idee!“ klingt so, als wäre jetzt gerade keine Demokratie in Thüringen und den Leuten ist plötzlich die Idee der Demokratie gekommen. Zumindest impliziert das das Ausrufezeichen am Ende. Das Ganze könnte in einer Folge der Anstalt laufen: Robert Habeck, gespielt von Max Utthoff unterhält sich mit Bodo Ramelow, gespielt von Claus von Wagner. Dabei sagt Robert Habeck: „Wir versuchen, alles zu machen, damit Thüringen ein offenes, freies, liberales, demokratisches Land wird, ein ökologisches Land.“ woraufhin Bodo Ramelow erwidert: „Demokratie: Gute Idee! Robert“.

Und schließlich: Demokratie bedeutet übersetzt nicht, alle dürfen mitmachen. Es ist auch Unsinn, zu behaupten, alle dürften mitmachen. Art 38 Abs. 2 GG lässt uns wissen, wer mitmachen darf und wer nicht. Für Thüringen gilt es natürlich einen Blick in die Landesverfassung zu werfen. Dort bestimmt Art 46 Abs. 2 ThürVerf aber Ähnliches. Darüber hinaus ist dieses „mitmachen“ nicht nur personell beschränkt, sondern in ganz erheblichem Maße auch inhaltlich. Die demokratische Mitwirkung erschöpft sich in der Wahl der Abgeordneten. Volksentscheide, wie sie die Thüringer Verfassung zulässt, sind seltene Ausnahmen.

Ich spare es mir an dieser Stelle auf sonstige Elemente der Seite www.dein-landtag.de einzugehen. Dann würde ich hier nicht fertig werden („Demokratie ist keine Einbahnstraße! Demokratie ist Geben & Nehmen. Demokratie ist Für & Wider. Demokratie ist Meinungspluralismus. Die Vielfalt an Stimmen. Und ja, keine sollte ungehört bleiben.“ – Hervorhebung von mir: Subjekt + Prädikat = Satz). Die Seite ist peinlich. Sie richtet sich ihrer Aufmachung nach an Personen, die das Wahlalter (egal in welchem Bundesland) noch nicht erreicht haben. Wenn man der Demokratie einen Gefallen tun möchte, sollte man sie nicht mit einer Aneinanderreihung von hippen Wortpaaren garnieren oder irgendwie zu verschleiern versuchen, was sie eigentlich ist. Man sollte sie mit einer gewissen Würde und mit einem gewissen Ernst behandeln, denn Demokratie ist kein Kindergeburtstag und Demokratie ist gefährlich für den Einzelnen, weshalb es Grundrechte auch in einer Demokratie geben muss. Wenn wir Demokratie so leben, wie es diese Seite suggeriert, befürchte ich, dass uns die Gründe verloren gehen, warum Demokratie historisch und philosophisch eine gute Idee war und ist.

Ein bisschen Spieltheorie

Greta Thunberg wird „nie aufgeben“, lassen uns verschiedene Nachrichten wissen. Das Problem mit „nie aufgeben“ ist, es ergibt nur Sinn bei einem endlichen oder finiten Problem. Bei Problemen die unendlich oder infinit sind, kommt man mit dieser Einstellung nie voran. Zumindest wird man das Gefühl haben der Hydra einen Kopf abzuschlagen während 3 neue Köpfe nachwachsen.

„Das Klima“ ist ein solches Problem. Denn der Klimawandel an sich dürfte eine Konstante sein. Es gibt mithin keinen Punkt in der Zukunft, an dem wir sagen können: Jetzt ist das Klima gerettet, wir können alle nach Hause gehen. Es wird mal mehr und mal weniger zu tun geben. Bei infiniten Problemen bietet es sich daher an, eine gewisse Haltung zu dem Problem zu entwickeln und jede Handlung darauf hin zu untersuchen, ob sie dieser Haltung entspricht.

Instruktiv – und ich weiß, dass ich in letzter Zeit häufiger auf TED-Talks verweise – der Vortrag von Simon Sinek über den Krieg gegen den Terror.

Spam

Ich habe gerade folgende Spam Nachricht in meinem Postfach gehabt:

Haben Sie Probleme mit Ihrem Gewichtsverlust? Wir bieten Ihnen die besten Hungerunterdrücker – Garantierte Lieferung – Schnelle Gewichtsabnahme mit unseren Produkten. Besuchen Sie unsere Website oder senden Sie uns eine E-Mail

Eine Spam Mail

Ja, ich habe „Probleme“ mit meinem Gewichtsverlust. Sollte man mir da nicht eher Spiegeleier, Bacon und irgendwas, das mit sehr viel Käse überbacken ist, schicken? Außerdem: „Garantierte Lieferung“? Das klingt nicht sehr vertrauenserweckend. Hatten die in der Vergangenheit Probleme mit den Lieferungen, so dass sie es jetzt ihren Kunden „garantieren“?

Haftbedingungen made in USA

Wie n-tv.de berichtet, kommt Joaquín „El Chapo“ Guzmán, über dessen Strafverfahren ich hier schon etwas bemerkte, wahrscheinlich für den Rest seines Lebens ins Bundesgefängnis ADX Florence. Über die Haftbedingungen weiß Wikipedia zu berichten:

Eine Standardzelle im Supermax Florence ist mit einem im Boden verankerten Stuhl, einem unverrückbaren Betontisch, sowie einem Bett, einer Toilette, einer zeitgesteuerten Dusche, einem Spiegel aus poliertem Stahl und einem Zigarettenanzünder ausgestattet. Alle Möbel mit Ausnahme des Spiegels bestehen aus Stahlbeton.[1] Einige Zellen verfügen über ein Fenster an der Decke, sodass die Häftlinge nur den Himmel sehen können. …

Persönlicher Besitz in den Zellen ist stark eingeschränkt und auf maximal 0,09 m³ (genauer: 3 ft³) begrenzt – also ungefähr ein 90 cm langes Regal mit 30 cm Tiefe und 30 cm Höhe. Rechtsunterlagen dürfen sich nur auf aktuelle Fälle beziehen. …

Die Inhaftierten verbringen pro Tag 23 ½ Stunden in ihrer Einzelzelle, in der sie täglich siebenmal gezählt werden. Das Essen wird in den Zellen ausgegeben, um Häftlingskontakte zu vermeiden.

Wikipedia m.w.N.

Die Insassen dürften wahrlich keine angenehmen Zeitgenossen sein, die Haftbedingungen sind aber jenseits des nachvollziehbaren Maßes. Man mag ja kein Mitleid mit den Insassen haben, aber man sollte sich schon fragen, welche Art von Bestrafung in diesem Gefängnis eigentlich den Schwerpunkt bildet. Die Freiheitsentziehung scheint es mir angesichts einer Zelle im Format 3,6 x 2,1 Meter, Fernsehen als einziger Beschäftigung und kaum bis keinen Kontakt zu anderen Menschen nicht zu sein.

Ich kann die Einwände gegen deutsche und skandinavische Haftbedingungen, die gelegentlich mit „Urlaub“ verglichen werden, insoweit nachvollziehen, als das die meisten, die diese Einwände vorbringen, selbst noch nicht erlebt haben, wie sich Freiheitsentziehung anfühlt und wenig auf im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen hinsichtlich der Vollstreckung geben. Für die amerikanische Sicht auf deutsche Gefängnisse und ein paar Einblicke in diese Erfahrungen empfehle ich diese Video. Auch wenn man nicht alles teilen muss, ist der Vortrag sehr informativ.

Hitzewelle in Ostdeutschland

Der Dürremonitor des UfZ zeigt derzeit für Sachsen-Anhalt eine „außergwöhnliche Dürre“ an. Am Sonntag konnte man bei 39°C die Auswirkungen in der Stadt gut beobachten:

Teilversäumnisurteile und Klagerücknahmen

Zur merkwürdigsten Urteilskonstellation kommt es m.E. bei einer Klagerücknahme nach dem ein Teilversäumnisurteil ergangen ist.

Folgender (Standard-)Fall:

In der Hauptsache begehrt der Kläger Zahlung von 6.000 € und zusätzlich nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 500 €. Das Gericht ordnet das schriftliche Vorverfahren an und es erfolgt keine Verteidigungsanzeige des Beklagten. Der Antrag ist nur hinsichtlich der Hauptsache, also den 6.000 € schlüssig. Die Rechtsanwaltskosten sind (mal wieder möchte man fast sagen 😉 )unschlüssig, weil Verzug erst zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, als die Gebühren schon angefallen waren. Grundsätzlich sind Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz aus Verzug nämlich nur unter den Voraussetzungen des § 286 BGB erstattungsfähig. Wenn der Rechtsanwalt aber selbst erst den Verzug des Gegners herbeiführt, sind seine Gebühren schon angefallen und beruhen damit nicht auf dem Verzug.

Das Gericht erlässt dann ein Teilversäumnisurteil und weist den Kläger darauf hin, dass diese Position unschlüssig ist, mit der drohenden Folge des § 331 Abs. 3 S. 3 ZPO. Nimmt der Kläger jetzt seine Klage zurück, stellt sich die Frage, wie die Endentscheidung aussehen muss. Ich meine einmal gelesen zu haben, dass in einem solchen Falle nur ein Kostenbeschluss ergeht, finde aber die Stelle nicht mehr. BeckOK ZPO/Elzer ZPO § 308 Rn. 38 sieht jedoch auch in diesem Fall eine Entscheidung durch Schlussurteil vor. Das habe ich jetzt einmal gemacht. M.E. sollte das hier ausreichend sein, ich lasse mich aber gerne belehren (alle Daten geändert):

———————————-
Im Namen des Volkes!
Schlussurteil

In dem Rechtsstreit

des Herrn X
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte RA Y

gegen

Herrn Z
 – Beklagter –

hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 3 ZPO am 01.03.2019 durch den Richter Häntschel als Einzelrichter

für  R e c h t  erkannt:

  1. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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Tatbestand

Das Gericht hat in der Hauptsache mit Teilversäumnisurteil vom 02.01.2019 entschieden.

Der Kläger hat den Antrag zu 2 aus der Klageschrift vom 01.12.2018 mit Schriftsatz vom 01.02.2019 zurückgenommen.

Entscheidungsgründe

Nach der wirksamen Klagerücknahme, § 269 Abs. 1 ZPO, war nur noch über die Kosten des Rechtsstreits, ohne mündliche Verhandlung, § 128 Abs. 3 ZPO, zu entscheiden, die dem Beklagten aufzuerlegen waren, weil er in der Hauptsache durch Teilversäumnisurteil vom 02.01.2019 unterlag, § 91 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 709 ZPO.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. …

Häntschel
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Ja, es ist ein Schlussurteil das mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann. Hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit gehe ich jetzt von § 709 ZPO aus, weil der Wortlaut des § 708 Nr. 2 ZPO nicht erfüllt ist. Gleichwohl erscheint mir das nicht unproblematisch. Denn irgendwie steckt man ja in der Versäumnisurteilssituation. Gäbe es § 308 Abs. 2 ZPO nicht und würde man den Beklagten zu den Prozesskosten auf Antrag des Klägers verurteilen, würde man ja auch hinsichtlich der Kosten nach § 331 Abs. 3 S. 1 ZPO entscheiden und dann das Urteil nach § 708 Nr. 2 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklären.

Solche Urteile fühlen sich einfach verrückt an.