Die Schweizer haben per Volksentscheid die umstrittene Änderung der Verfassung abgelehnt. Es sollte ausdrücklich geregelt werden, dass die Schweizer Verfassung dem Völkerrecht grundsätzlich vorgehe. Zur Rechtslage in Deutschland hatte ich mich schon geäußert. Alle notwendigen Informationen findet man auf dieser Seite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Sie enthält auch die Stellungnamen der beteiligten Institutionen.