Spracherkennung

Ich bin sehr froh, an einem Gericht tätig zu sein, das schon über moderne Spracherkennungssoftware verfügt, die auch einigermaßen zuverlässig arbeitet. So kann man Entscheidungen diktieren und gleichzeitig in der Akte blättern. Das wird mit der elektronischen Akte so nicht mehr gehen, weil dann auf dem PC ein anderes Fenster aktiv ist und die Spracherkennung dann nicht mehr parallel in Word funktioniert.

Auch Rechtsanwälte benutzen (sehr wahrscheinlich, wenn sie keinen Schreibdienst haben) dieselbe Spracherkennung. Mir sind überhaupt nur zwei Anbieter weltweit bekannt, die eine Spracherkennung entwickeln. Alle anderen bedienen sich dann dieser Spracherkennung im Background. Manchmal entstehen dadurch Kuriositäten:

Weiterer Vortrag bleibt Ausdruck vorbeugen.

Aus einem Schriftsatz

In Verfahren gegen die Stadt Halle (Saale) hat man es mit der Spracherkennung auch nicht leicht, weil das Wort „Stadthalle“ von der Spracherkennung als das wahrscheinlich Gemeinte erkannt wird.

2 Kommentare zu „Spracherkennung

  1. „Ich bin sehr froh, an einem Gericht tätig zu sein, das schon über moderne Spracherkennungssoftware verfügt, die auch einigermaßen zuverlässig arbeitet.“

    Das ist – hier – ja eigentlich seit gut anderthalb Jahrzehnten für jeden Interessenten am Arbeitsplatz verfügbar.

    „So kann man Entscheidungen diktieren und gleichzeitig in der Akte blättern.“

    Oder man diktiert und lässt es dann den Schreibdienst schreiben. Geht auch. Sogar mit der elektronischen Akte. 😉

    1. Zumindest von einem Landgerichtsbezirk (2017) weiß ich, dass der ganze Bezirk nur begrenzte Lizenzen hatte, die dann nicht für alle Richter an den Amtsgerichten gereicht hat. Da war tippen angesagt.

      Von Diktieren und zum Schreibdienst geben bin ich nicht überzeugt. Ich habe das in der Anwaltsstation im Referendariat machen müssen (wobei ich froh darüber bin, dass ich es machen musste) und das ist mir viel zu viel Aufwand. Man kriegt das Diktat zurück, korrigiert es und schickt es wieder hin, kriegt dann die finale Fassung, unterschreibt und gibts wieder zurück.

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