Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied mit Urteil vom 07. Januar 2019, Az 5 K 836/18.NW, dass dem Kläger die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht allein deshalb fehle, weil dieser auf einem Formular angab, im Königreich Bayern (Deutschland) zu leben. Das allein mache ihn noch nicht zum Reichsbürger.
Die Pressemitteilung kann man hier abrufen.
Hmm Richter am königlichen Staatsgerichtshof klingt irgendwie sperrig. Und Urteile die im Namen seiner/ihrer Majestät ergehen, ich weiß ja nicht.