22.02.2022

Das heutige Datum ist etwas Besonderes. Das Palindrom ist noch leicht auszumachen. Es ist aber auch ein Ambigramm wenn es Form der Siebensegmentanzeige dargestellt wird. Hinsichtlich der auftretenden Ziffern besteht es entweder aus Nullen oder der kleinsten Primzahl 2. Spannender in dieser Hinsicht ist dann erst wieder der 22.02.2222, der noch ein bisschen hin und weder ein Palindrom noch ein Ambigramm ist. Da weder der 22. noch 2022 eine Primzahl ist, ist das Datum kein Prim-Datum. Das steht uns, bezogen auf das Jahr auch erst wieder 2027 bevor. Ansonsten ist natürlich noch zu bemerken, dass heute Dienstag und damit der zweite Tag der Woche ist.

Bei den juristischen „Verbindungen“ gibt es nichts Besonderes: § 22 BGB regelt den wirtschaftlichen Verein, § 2 BGB die Volljährigkeit und § 2022 BGB den Ersatz von Aufwendungen des Erbschaftsbesitzers. Mir ist jetzt kein anderes Gesetz bekannt, dass mehr als 2.000 Paragraphen umfasst, weshalb die Suche hier auch schon wieder zu Ende ist. Eine Google-Suche nach dem Gesetz mit den meisten Paragraphen bringt übrigens keine verwertbaren Resultate. Nach dem längsten Gesetz darf man übrigens auch nicht suchen, da sich die Ergebnisse auf den Gesetzesnamen beziehen und jeder das mittlerweile außer Kraft getretene RkReÜAÜG bzw. das SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG kennt.

Die mir bekannte kürzeste Vorschrift, Art 14 Abs. 2 S. 1 GG, kommt jedenfalls mit zwei Worten aus.

Eine Straferwartung von 2 Jahren bestimmt die Zuständigkeit des Strafrichters, § 25 Nr. 2 GVG, bis 2 Jahren gibts noch die Chance auf Bewährung, § 56 Abs. 1 S. 1 StGB, Gewährleistungsansprüche verjähren i.d.R. nach 2 Jahren, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen und nicht wie landläufig gemeint in 2 Wochen erklärt werden, § 355 Abs. 2 S. 1 BGB (was wegen § 188 Abs. 1 und 2 BGB durchaus zu Unterschieden führen kann).

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