Betrugsmaschen – Showerthoughts

Seit ich bei der Staatsanwaltschaft bin, sieht man ja viele verschiedene Arten von Betrugsmaschen. Man kann die wirklich guten Maschen auch ohne diesen Einblick bei einer Kommentierung von § 263 StGB nachlesen.

Ich frage mich bei manchen Arten wirklich, wie man eine Aufklärung der Bevölkerung hinbekäme ohne den kriminell geneigten Leuten eine Anleitung an die Hand zu geben. Wenn ich jetzt hier schreibe, dass es keinen nigerianischen Prinzen gibt, der aus einer Erbschaft 10 Millionen $ aus dem Land schaffen muss und dazu ihr Konto benötigt, werden Sie zukünftig auf solche Mails nicht mehr reagieren. Gleichzeitig zeige ich aber anderen, dass man den Leuten nur schreiben muss, man sei nigerianischer Prinz und könne damit Leute abzocken.

Ich habe damals viel Eve-Online gespielt. Ein Spiel, dass eine große wirtschaftliche Freiheit erlaubt und Wirtschaft gut simuliert. Ich habe mir, vereinfacht gesagt, das UWG genommen und nachgeschaut, mit welchen Geschäftsmodellen man auf Kosten anderer richtig Kohle machen konnte. Hat auch gut funktioniert. Vor allem Glückspiel lief wie geschnitten Brot. „Betrüger“ gab es in dem Spiel auch. Deren Motto lautete: Es muss nur ein Dummer aufstehen und meinen Link anklicken. Recht hatten sie. So funktioniert phishing auch heute noch.

Die beste Vorsorge wäre wohl eine Komplexitätsreduktion der Gesellschaft. Hauptgrund, warum die Leute auf Maschen reinfallen, ist wohl der Gedanke: hmm kann schon sein, dass mich ein Sparkassenmitarbeiter abends um 21 Uhr anruft …

Generationen

Es gibt sie immer noch, die Abzocke mit den Lexika, die angeblich eine Wertsteigerung jenseits von gut und böse hinlegen. Betroffen sind in aller Regel Rentner, die an der Haustür Bücher zu astronomischen Preisen aufgeschwatzt bekommen. Die Umstände reichen meist für einen (versuchten) Betrug.

Zu der den Rentnern in solchen Situationen entgegengebrachten Empathie seien mir einige Fragen gestattet:

Kindern sagt man immer: Dafür bist du jetzt alt genug (laufen, aufs Töpfchen gehen, Kaffeetrinken, Autofahren, wählen). Ab welchem Alter ist man dann eigentlich wieder nicht mehr „jung“ genug? Und wenn es aufs Alter nicht ankommt, warum schlägt dann dem 30-Jährigen nicht dieselbe Empathie entgegen, wenn er von seinem vermeintlichen CEO angerufen wurde und Geld des Unternehmens per Western Union zum Aufbau einer neuen Außenstelle in Südamerika überwiesen hat?

Wozu ich aufrufen will: Solange es die Gesundheit hergibt, sollten wir uns nicht auf unserem Alter ausruhen.

PS: Ja, ich habe auch Großeltern. Die sehen das übrigens ähnlich und würden den Leuten mit den Büchern heutzutage ihr altes Smartphone an den Kopf werfen.

Jetzt reichts (I?)

Nach Solange I, Solange II und Solange III meint das BVerfG jetzt mal andere Töne im Umgang mit dem EuGH anschlagen zu müssen. Ich taufe die Entscheidung vom 05.05.2020 daher „Jetzt reichts“.

Dazu ist schon jetzt viel (auch viel grober Unfug) geschrieben worden, den es einmal genauer unter die Lupe zu nehmen gilt. Das mache ich aber in gesonderten Beiträgen, wenn ich mir alles genau angeschaut habe. Trotzdem verdient die Entscheidung schon jetzt den passenden Namen.

Wäre die Entscheidung am 04.05.2020 ergangen, wäre es die „Rückkehr der Verfassungsrichter“. Dann müsste man Solange I aber umtaufen in „Die dunkle Verfassung“ Solange II in „Angriff der Europakrieger“ und Solange III in die „Rache des BVerfG“ und das wäre dann doch zu sperrig. Die Memes dazu hätte ich aber gerne gesehen.

NSU Urteil Fall für das Guinness Buch

Rechtzeitig vor Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist hat das Oberlandesgericht München jetzt einen 3.025 Seiten umfassenden Schinken produziert. Das ist zumindest das längste Urteil, von dem ich je gehört habe. Der Bundesgerichtshof rügte damals relativ harsch die Kollegen vom Landgericht Köln für ein 1.300 Seiten umfassendes Urteil. Quasi Arbeitsverweigerung war demgegenüber das zweite Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches es auf „nur“ 308 Druckseiten brachte.

Haarige Angelegenheiten …

Die Frisöre öffnen wohl am 04.05.2020 wieder. Wir haben also noch 2 Wochen uns die natürliche Haarfarbe der Bevölkerung anzuschauen.

Ich sehe übrigens schon aus wie ein Hippie und dann ist heute auch noch der 20.04. …

Spammails

Weil wir gerade bei potentiellen Spamrisiken waren: Ich erhalte hier über die Seite auch Spammails. Dabei fällt mir auf, dass die Zahl neuer Spammails immer 2n beträgt. Das liegt sehr wahrscheinlich daran, dass gewisse Variablen in den Spamscripten bestimmte Größen erreichen können, die ein Vielfaches von 2 sind. So enthält ein 8 bit integer 256 Zustände (28) und kann damit die Zahlen von 0 – 255 abbilden.

Zur möglichen Wortherkunft von Spam (als unerwünschte Werbemail).

Die Bahn

completely automated public Turing test to tell computers and humans apart – CAPTCHA

Die Bahn erstattet aus Kulanz Bahncardkunden, die ihre Bahncard vor dem 13.03.2020 erworben oder verlängert haben, gerade 10 – 50 €. Hier kommt ihr zum Formular. Dabei wird man aufgefordert, ein CAPTCHA (klingt russisch, ist es aber nicht und auf keinen Fall zu verwechseln mit Chapka) zu lösen, dass oben im Bild abgebildet ist. Zuerst war es natürlich schön zu sehen, dass die Bahn den Unterschied zwischen Zahlen und Ziffern kennt. Dann habe ich mich gefragt, von wo aus man die fünfte Ziffer abzählen soll, von links oder von rechts und gleich danach kam mir der Gedanke, dass es bei 9 Ziffern egal ist. Und genau deswegen ist auch der Anpassungsaufwand für eine Software sehr gering, um diese Hürde zu nehmen. Vermutlich bezeichnet die Bahn deshalb das ganze nicht als CAPTCHA.

Vom Richter zum Staatsanwalt in Zeiten von Corona

Seit 01.04.2020 hat es mich nun zur Staatsanwaltschaft verschlagen (das wird als Zivilrechtler noch spannend); und „nebenher“ Corona. Gleichwohl verfolgen die Staatsanwaltschaften weiter Straftäter. Homeoffice bietet sich in der Anfangszeit nicht an und ein Fan davon bin ich ohnehin nicht. Ich bin effektiver, wenn ich nicht zu Hause arbeite. An Outdooroffice ist aber auch gerade noch nicht zu denken. Zumal die einschlägige Coronaverordnung das auch nicht zulässt.

Unser Oberbürgermeister wird sinngemäß mit den Worten zitiert (ich weiß nicht, ob er es wirklich auf einer Pressekonferenz gesagt hat): „Wer draußen auf einer Parkbank ein Buch lesen will, verstößt gegen die Verordnung.“ Damit wird er wohl auch Recht haben. § 18 der Dritten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 02.04.2020 erlaubte das Verlassen der eigenen Wohnung nur zu sportlichen Zwecken und zur Bewegung an der frischen Luft. Daran hat sich mit der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Vierte SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV) vom 16. April 2020 nichts geändert (jetzt § 1).

Hamburgs regierender Oberbürgermeister hat eine passende Metapher gefunden: Es ist wie beim Luftanhalten. Die ersten 10 Sekunden sind leicht, die nächsten 10 Sekunden sind schon anstrengender und danach merkt man, dass es schwierig wird.

Witzig fand ich ja das Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August und musste sofort an das Oktoberfest denken. Das können sie m.E. nicht stattfinden lassen, weswegen der 31. August wohl sehr optimistisch ist.

Claire Grube…

Gestern im Gespräch:

Man stelle sich vor, man heißt „Timo Beil“ und will sein Handy verkaufen.

Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (lto.de Bericht hier) stellen sich mir (ohne, dass ich das Urteil jetzt schon gelesen habe) spontan ein paar Fragen:

  1. Wenn ich Medikamente, ohne dass es einer unheilbaren Krankheit oder sonst irgendwelcher materieller Kriterien bedarf, zur Selbsttötung erhalten darf, dürfte sich die werdende Mutter dann auch selbst töten?
  2. Wenn ich schon Medikamente zur Selbsttötung erhalten darf, darf ich sie auch für „weniger“ erhalten? Sagen wir beispielsweise, um mich hemmungslos zu berauschen? Kann die bisherige Rechtfertigung der Drogenverbote, man wolle die Verbreitung eindämmen und Dritte (also nicht den Kosumenten) schützen, so noch aufrechterhalten werden?