Die Dieselfahrverbote beschäftigen immer noch die Republik. Die Bundesregierung plant nun sogar die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, um Dieselfahrverbote zu verhindern. Einen instruktiven Beitrag dazu findet man hier.
Gut, dass der Gesetzgeber endlich eingreift! Dann brauchen sich die Städte und Gemeinden auch endlich nicht mehr anhören, sie würden Gerichtsentscheidungen ignorieren. Obwohl das in unterschiedlichem Maße gerade en vogue ist, fährt man damit doch eher negative als positive Publicity ein. Am Ende fragt noch jemand, warum er sich eigentlich noch an gerichtliche Entscheidungen halten soll, wenn der Staat es selbst nicht tut. Spoileralarm: es hat was mit dem Frieden in der Gesellschaft zu tun.
In diesem Zusammenhang taucht dann natürlich auch immer folgendes Argument in der ein oder anderen Spielweise auf:
Doch, doch – man darf Gerichte inhaltlich kritisieren, die sind nicht sakrosankt. Und der Instanzenweg steht jedem offen. Frank Bräutigam, SWR
Sein Kommentar zeigt ein (aufziehendes) Missverständnis auf, dem ich hier vorbeugen möchte. Es geht bei der Debatte um die Beachtung gerichtlicher Entscheidungen nicht darum, ob sie kritiklos hinzunehmen sind oder nicht. Der Rechtsstaat, allemal der demokratische, stirbt doch nicht, weil sich Richter Kritik an ihren Entscheidungen anhören müssen. Der Richter muss sogar regelmäßig Kritik an seinen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, sei es, weil die Instanzgerichte die Entscheidungen aufheben, sei es, weil „die Wissenschaft“ die Entscheidung als systemwidrig brandmarkt.
Der Punkt ist ein anderer: rechtskräftige Entscheidungen sind zu befolgen. Es geht in den Fällen der Dieselverbote, der Stadthalle – „der Problembär sitzt in Karlsruhe“ – von Wetzlar und Sami A. allein darum, dass die Folgen einer rechtskräftigen Entscheidung nicht gewünscht sind und daher die Urteile nicht umgesetzt werden. Wenn das Schule macht, können wir uns die Kritik an Urteilen bald auch sparen, zusammen mit den Gerichten.