Der Stellenwert der Landesverfassungen

Ich möchte einmal etwas zu Art 31 GG sagen.

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Art 31 GG

Er ist Grundlage für einen meiner Lieblingsfunfacts des Rechts.

Woran muss sich jede Landesverfassung mit solch pathetischen Sätzen wie Art 99 BayVerf (Ja, in Bayern wird die Polizei und das leibliche Wohl noch vor der Menschenwürde, Art 100 BayVerf, genannt), messen lassen?

Richtig, dank Art 31 GG mit beispielsweise der Straßenverkehrsordnung. Oder auch: Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V oder noch kürzer BABRiGeschwV 1978). Diese Verordnungen sind Bundesrecht und gehen damit nach Art 31 GG prinzipiell den Landesverfassungen vor.

Man müsste daher beispielsweise Art 88 BayVerf StVO-konform wohl dahingehend auslegen, dass es statt

An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken. Ihre Zuziehung und die Art ihrer Auswahl wird durch Gesetz geregelt.

Art 88 BayVerf

eher heißt:

Die an der Rechtspflege Mitwirkenden sollen aus dem Volke kommen. Ihre Zuziehung und die Art ihrer Auswahl wird durch Gesetz geregelt.

Art 88 BayVerf StVO-konform ausgelegt

Die StVO benutzt nämlich seit der letzten großen Änderung genderneutrale Sprache. So ist nicht mehr vom Radfahrer die Rede, sondern vom Rad Fahrenden, § 5 Abs. 8 StVO.

Das führt natürlich auch zu kuriosen Erscheinungen:

§ 17 Abs. 2a StVO lautete bis zum 01.04.2013:

Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. …

§ 17 Abs. 2a StVO a.F.

Nun lautet er:

Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. …

§ 17 StVO n.F.

Früher musste also das Kraftrad das Licht haben, nach heutigem Wortlaut muss es derjenige haben, der draufsitzt. Ich gehe dann mal mein portables Abblendlicht suchen.

Markus Söder verhält sich also absolut korrekt, wenn er den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage (Art 3 Abs. 2 S. 1 BayVerf) der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung unterordnet und die Urteile, der Kollegen aus Bayern zu den Luftreinhalteplänen ignoriert.

Kommentar verfassen