Ein genialer Schachzug: Warum der Bundesgerichtshof die Macht über die Streitwertgrenze übernehmen sollte!

Verteilungskampf zwischen Landgericht und Amtsgericht

Die aktuelle und höchst empfehlenswerte Studie zum Rückgang der Klageeingangszahlen hat die Debatte – böswillig würde man von Verteilungskampf sprechen – um die Streitwertgrenze für Zivilsachen am Amtsgericht neu entfacht.

Die in § 23 Nr. 1 GVG geregelte Streitwertgrenze von 5.000 € existiert seit 1993, damals wurde durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege der Streitwert von 6.000 DM auf 10.000 DM erhöht. Diesen hat man mit der Umstellung auf den Euro schlicht in 5.000 € umgerechnet. Legt man die Inflationsdaten seit 1993 zugrunde, ergibt sich für heute eine Streitwertgrenze von 8.766,94 €. ChatGPT wirft übrigens 16.260 € aus, weil ihr zwischendurch die Umrechnung DM/Euro durchgeht. Vermutlich passt mein Wert auch nicht ganz, aber so ungefähr sollte das hinkommen.

Bevor man jetzt wieder irgendwelche Zahlen in den Raum wirft, sollte man vielleicht lieber dynamische Grenzen wählen: Mein Vorschlag wäre ja, dass der Bundesgerichtshof de lege ferenda einfach mit seiner Geschäftsverteilung, die er zum 1.1. eines jeden Jahres macht, eine Streitwertgrenze für die Amtsgerichte festsetzt. Diese Vorgehensweise kennen wir schon von §§ 288 Abs. 1 S. 2, 247 BGB. Hier gibt im Wesentlichen die Europäische Zentralbank den Verzugszinssatz vor. Warum nicht also den Bundesgerichtshof oder das Justizministerium die Streitwertgrenze festsetzen lassen? Ferner sollten alle Verkehrssachen an den Amtsgerichten zentralisiert werden (was wohl auch in der Diskussion ist). Im Strafbereich sind sie das schon (nicht direkt, sondern nur über die Strafgrenze von 2 bzw. 4 Jahren in § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG; was bei Verkehrssachen praktisch immer der Fall ist). Als Strafrichter verhandle ich die ganzen Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren nach §§ 403ff StPO unabhängig vom Streitwert. Sobald das Verfahren aber bei meinem Kollegen in der Zivilabteilung anhängig gemacht wird, ist bei 5.000 € Schluss.

Der Titel ist übrigens von ChatGPT generiert. Ich wollte mal irgendwas mit Clickbait probieren. Hier sind die Alternativen:

  • „Ein Tabubruch im Justizsystem: Die unglaubliche Wahrheit hinter den Streitwertgrenzen enthüllt!“
  • „Diese skandalöse Regelung lässt Kläger verzweifeln – Die Schockierende Wahrheit über die Streitwertgrenze!“
  • „Aufgedeckt: Das düstere Geheimnis der Streitwertgrenze – Anwälte sind entsetzt!“
  • „Die unterschätzte Gefahr: Warum die Streitwertgrenze Ihre Rechtsansprüche zerstören kann!“
  • „Reich werden im Gerichtssaal? So umgehen Sie geschickt die lächerliche Streitwertgrenze!“
  • „Revolution im Gerichtssaal: Dieser Vorschlag könnte die Streitwertgrenze für immer verändern!“
  • „Bundesgerichtshof im Visier: Wie dieser radikale Vorschlag das deutsche Justizsystem auf den Kopf stellen könnte!“
  • „Streitwertgrenze adé? Ein bahnbrechender Vorschlag könnte das Justizministerium erschüttern!“
  • „Der endgültige Durchbruch: Wie dieser innovative Vorschlag die Streitwertgrenze auf den Kopf stellt und Gerechtigkeit für alle bringt!“

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