Germany’s Next Topmodel – wie man Konflikte nicht löst …

Wie die LVZ berichtet soll der Rechtsanwalt der Kandidatin Lena versucht haben, die Ausstrahlung einer Szene zu verhindern, in der selbige von der Kandidatin Jasmin geschlagen worden sein soll. Wer die Folge gestern gesehen hat, sah, dass die Mühe wohl nicht umsonst gewesen ist. Die Szene wurde nicht gezeigt, zum Leidwesen aller Zuschauer aber alles drum herum. Jasmin musste die Sendung verlassen. Heidi kommentierte das mit den Worten:

Echt traurig, was hier passiert ist heute …

Deshalb beenden wir das Ganze jetzt.

Heidi Klum, GNTM-Folge vom 21.03.2019

Beendet hat sie die „Entscheidung“. Das Ende jeder Folge, bei der so alberne Rituale abgehalten werden wie „Wacklerinnen“ zu benennen unter denen dann diejenige ausgewählt wird, die kein Foto bekommt. Erheiternd, wenn die Hälfte der Teilnehmerinnen wackelt und nicht merkt, dass wenn alle wackeln, keine wackelt. Oder anders: alle wackeln doch sowieso ständig, (vor allem beim „Entscheidungswalk“ im doppelten Sinne), warum also in Panik ausbrechen? Das Wackeln ändert nichts daran, dass man am Ende ein Foto kriegt oder eben nicht.

Jasmin musste jedenfalls für ihren Schlag, den sie als Respektschelle bezeichnete, modelltechnisch ins Gras beißen. Im übertragenen Sinne … das wortwörtliche tägliche ins Gras gebeiße war jedenfalls zu Recht beendet. Jasmin kehrte nach Frankfurt a.M. zurück und hat dort vermutlich erstmal wieder richtig zugebissen.

Die „Entscheidung“ hat Heidi übrigens damit beendet, dass sie der wackelnden Kandidatin Lena verkündete, sie sei jetzt weiter gekommen. Von Abbruch (das Wort fiel auch), keine Spur. Zuvor hatte schon die Kandidatin Enisia das Gras satt. Ein Schelm wer denkt, mit zwei Kandidaten sind nun genug nach Hause geflogen, eine „Entscheidung“ wäre ohnehin nur noch Staffage. Eine Win-Win Situation, wenn man Jasmin nicht einkalkuliert. Heidi bekam sicherlich Quote ohne Ende und garnierte gefühlte hundert Werbeblöcke um „den Schlag“ herum. Die Kandidatin Lena erhielt ein Bonbon dafür, dass sie Jasmin zuvor bis aufs Kochmesser gereizt hat.

Was lernen die Kandidaten daraus? Such dir die Schwächste und pikse sie so lange mit der Rouladennadel bis sie explodiert.

Die Strafrechtler mögen sich um den Fall kümmern, § 230 StGB sollte jedenfalls keine Hürde sein … welche Körperverletzung, wenn nicht diese, lässt denn sonst ein Einschreiten von Amts wegen für geboten erscheinen; vor allem mit der Implikationen, belohnt wird der (Mit-)Provozierer.

Nach § 7 StGB dürfte das deutsche Strafrecht auch Anwendung finden, außer Respektschellen sind in den USA straflos möglich. Das überlasse ich aber der jeweiligen Staatsanwaltschaft (vermutlich Frankfurt?).

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