Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit

Ich schaue mich gerade durch die Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 der Strafprozessordnung oder kurz „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Was für ein beknackter Name, zu dem Thomas Fischer im Spiegel bereits alles bemerkt hat und zu dem der Verfassungsblog viel Pathetisches beizutragen hatte. In der Sache teile ich das alles.

Aus Prinzip…

Anmerken möchte ich, weil mir das ein bisschen unterzugehen scheint, dass die Rechtskraft das bestimmende Merkmal der dritten Gewalt ist. Ohne Rechtskraft ist die dritte Gewalt keine Gewalt mehr, weil sie keine Staatsgewalt mehr „mit Befehl und Zwang“ gegenüber den anderen Gewalten ausüben kann. Wer muss sich schon an Urteile halten, wenn man beliebig neu verhandeln kann? Es braucht sich niemand etwas vormachen, dass hier an der dritten Gewalt gesägt wird. In Anbetracht des Umstandes, dass der bisherige § 362 StPO schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes galt und man diesen mitbedachte (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1953 – 1 BvR 230/51 –, BVerfGE 3, 248-255, Rn. 12), ist eine Erweiterung mit dem Argument schwierig, es gäbe ja jetzt schon Ausnahmen vom Verbot der Doppelverfolgung.

Jeder der jetzt „juhu“ schreit, weil der Mörder endlich verurteilt werden kann, vergisst, dass er selbst in diese Lage kommen kann. Und dann ist wieder alles ganz ungerecht.

Ein Neuanfang …

Man stelle sich einmal vor, man selbst sei unschuldig, aber irgendwie Mitangeklagter in einem Prozess, der so läuft wie der NSU-Prozess. Es wird 5 Jahre verhandelt. Sie werden dreimal die Woche aus dem Knast früh um 6 Uhr in den Gerichtssaal zur Verhandlung um 9 Uhr gekarrt und sitzen dann da stundenlang und hören sich Sachverständige, Zeugen und Anwälte an, um dann 15 Uhr wieder zurück in den Knast gekarrt zu werden, wo sie 18 Uhr rechtzeitig zum Einschluss ankommen … 5 Jahre lang. Und dann werden sie freigesprochen, weil sie ja unschuldig waren, nach 5 Jahren.
Sie kommen wieder nach Hause. Alle Freunde haben sich mittlerweile von ihnen abgewandt. Außer zur eigenen Schwester, dem Vater und dem eigenen Anwalt hatten sie zu niemandem seit 5 Jahren Kontakt (überlegen sie mal, mit wem sie 2016 so abgehangen haben). Das Leben läuft wieder an. Sie pflegen einen kleinen Garten und wohnen in einer schicken amtsfinanzierten 40 qm Wohnung, irgendwo in Zella-Mehlis. Der eine Nachbar redet auch mit ihnen, der Rest eher nicht. Man ist nicht unfreundlich zu ihnen, aber sie merken, dass die meisten Leute aufgrund ihrer Vergangenheit eher höflich Abstand halten wollen. Eine Arbeit als Disponent haben sie nicht mehr aufnehmen können, weil es den Arbeitgebern wie den übrigen Leuten geht, lieber kein Risiko eingehen.
Dann 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens, sie feierten gerade ihren 40. Geburtstag, rückt das SEK erneut in ihre Wohnung ein, wirft sie auf den Boden, Handschellen, U-Haft und das Ganze kurz vor dem entscheidenden Bewerbungsgespräch. Der Nachbar, der mit ihnen nach dem Freispruch redete, war auch der einzige auf der Feier, neben ihrer Familie, und der bekam das alles mit.
Am nächsten Morgen kommt ihr Pflichtverteidiger und sagt ihnen, der alte Prozess gehe von vorne los. Man habe Beweismittel von damals neu bewertet. Die DNA-Probe eines Zigarettenstummels in Tatortnähe wies ihre DNA auf. Die konnte erst durch ein neues Verfahren gewonnen werden. Vielleicht konnte man das auch beim ersten Mal schon, aber einen Fehler könne man dem Labor nicht nachweisen und der Zweifelssatz gilt in diesem Fall leider nicht. Der Beweis ist zwar dünn, der Generalstaatsanwalt ist aber der Meinung, dass nunmehr eine Verurteilung zu erwarten steht. Wie die Zigarette dahingekommen ist, können sie sich nicht erklären. Möglicherweise waren sie in Tatortnähe, dass wissen sie aber 9 Jahre nach dem Vorfall nicht mehr. Ihr Anwalt sagt ihnen, dass es ohne plausible Erklärung schwierig werden könnte. Sie hören aber schon nicht mehr richtig zu. 5 Jahre erneuter Prozess … denken sie. Hätte ich damals einfach gestanden, wäre ich am Ende dieses Prozesses schon wieder auf Bewährung draußen …

Ein Ausblick…

Nun wird durch das Gesetz natürlich nicht die Rechtskraft in Gänze aufgehoben. Auch kann man nicht beliebig neu verhandeln. Die dritte Gewalt funktioniert auch nach dem Gesetz noch, nur eben nicht mehr so sehr für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft, die des Mordes beschuldigt werden. Für die gibt es viel weniger gerichtliche Kontrolle … hier entscheidet nur noch die Exekutive wann es genug ist.

Jeder, der heute Eide schwört, es handle sich um eine »ganz begrenzte Ausnahme«, weiß genau, dass spätestens in zwei Jahren die nächsten Erweiterungen folgen werden. Warum auch nicht?

Thomas Fischer – SPIEGEL 24.06.2021

Gegenteilwörter

Es gibt Wörter, die ich unglaublich faszinierend finde, nämlich die, die gleichzeitig auch das Gegenteil zu sich selbst ausdrücken. Ich weiß nicht, ob diese Gruppe einen besonderen Namen hat, aber hier sind bisher alle mir bekannten Gegenteilwörter:

  • Umfahren – „Wie konntest du die Katze/Mauer umfahren?“
  • Übersehen – „Ich konnte die gesamten Planungen übersehen.“ – „Ich habe das Detail übersehen.“
  • Fix – „Ist der Preis fix?“ – „Er ist aber fix unterwegs.“
  • Eingelaufen – „Meine Schuhe sind eingelaufen.“

Falls jemand noch weitere dieser Worte kennt, immer her damit.

Münze/Glatze

Ich habe heute im sogenannten „Umlauf“* das Bundesgesetzblatt (BGBl. 22/2021, S. 982 ff) gehabt, in dem das Design einer neuen 10 € und 20 € Sammlermünze veröffentlicht wurde. Dabei werden Münzen im Herstellungsverfahren Spiegelglanz und Stempelglanz geprägt. Aus Interesse habe ich mich dann bei Wikipedia mit den Herstellungsarten beschäftigt. Dabei ist „Polierte Platte“ wohl die qualitativ hochwertigste Herstellungsart. Ich hätte da ja an eine gut gepflegte Glatze gedacht, aber ich bin auch kein Münzsammler.

*Mit Umlauf bezeichnet man den Teil des Zutrages („zugetragen“ werden dem Richter Akten, Umlauf und Post; an einigen Gerichten holt man sich das früh selbst aus der Geschäftsstelle), der Periodika umfasst. So wandern beispielsweise juristische Zeitungen von Kollege zu Kollege, so dass das Gericht immer nur wenige Ausgaben der teuren Fachblätter ordern muss. Über dieses Verfahren werden auch Bundes- und Landesgesetzblätter verteilt, so dass jeder Kenntnis der Gesetzesänderungen nehmen kann.

Juristensprache(6)

Jura, wo es einen Dritten ohne einen Zweiten gibt.

Mobilfunk-Shop

Wenn ich aus meinen Fenster schaue, sehe ich einen sogenannten Mobilfunk-Shop. Wer hat sich das Wort „Mobilfunk“ ausgedacht? Woran knüpft das „Mobil“ eigentlich an? An das Funkgerät? Gibt es dann überhaupt noch Stationärfunk? Wer jetzt kommt und meint: ‚ja den gibt es, beispielsweise in einem Flughafen, der funkt ja immer von der selben Stelle‘, der übersieht, das unsere Mobiltelefone auch nicht direkt mit anderen Mobiltelefonen „funken“ sondern mit stationären Antennen, die wiederum mit anderen Mobiltelefonen „funken“. Ohne stationäre Antennen, kein Mobilfunk. Da das Funkgerät dem Duden nach aber ein „Sende- und Empfangsgerät für die Nachrichtenübermittlung über Funk“ ist und ich ohne „Mobil“funkantenne keinerlei Nachrichten senden kann*, handelt es sich beim „Mobil“funktelefon eigentlich um ein Funkgerät aus mobilem Hörer und stationärer Antenne, dessen „Hörer“ nicht durch ein Kabel mit der Sende- und Empfangseinheit, sondern mittels Funk verbunden ist. Diese „Funkception“ macht jetzt aber das Mobiltelefon nicht zum Funkgerät im Funkgerät, denn es käme ja auch niemand auf die Idee kabellose Kopfhörer als Funkgerät zu bezeichnen.

Es ist also richtigerweise ein Stationärfunk-Shop.

*von den NFC- und Bluetooth- sowie WLAN-Funktionen abgesehen, die würde heute die Bezeichnung als Mobilfunk rechtfertigen

Desgin des Zivilprozesses

Auf LTO bin ich auf einen Artikel zur digitalen Zukunft des (Zivil-)Prozesses gestoßen.

Die wesentlichen Punkte lauten:

  • Die Gestaltung des Prozesses solle sich am Nutzer, also zuvörderst an den rechtssuchenden Bürgern
  • Die Digitalisierung solle nicht lediglich analoge Vorgänge abbilden
  • Rechtssuchende scheuen den Gang zu Gericht derzeit bis Streitwerten von 1.950 €
  • Es bedürfe neuer Zugänge zum Recht, da die derzeitigen nicht genutzt würden.

Diese Punkte werden im Zusammenhang der Digitalisierung stets vorgetragen und sind an sich nichts Neues. Gerade der zweite Punkt kommt bei der derzeitigen Digitalisierung faktisch nicht vor und beschäftigt die Gerichte bis 2026, wenn dann auch die elektronische Strafakte kommen soll. Die mir bekannten digitalen Systeme der Justiz sind faktisch „.doc(x)-Wiesen“, also schlichte Sortierprogramme, für abgespeicherte Word-Dateien. Überwiegend sind darin auch Vorlagen abgespeichert.

Andere Probleme …

Zentraler Denkanstoß des Artikels soll aber wohl sein, dass mehr versucht wird, statt zuerst einen perfekten Plan auszuarbeiten. Auch diese Anregung kann ich nur unterstützen. Ich befürchte aber, dass die Autoren des Artikels in die falsche Richtung denken. Der Zugang zum Recht scheitert m.E. nicht daran, dass den Bürgern der Weg zu Gericht so schwer fällt oder dass sie mit dem Begriff „Klageantrag“ nichts anfangen können. Hier legen die Gerichte sehr großzügig alles aus, was reinkommt. Auch ob ein Chatbot tatsächlich den Zugang erhöht, wage ich auch zu bezweifeln, wenn man kostenlos mit dem Rechtspfleger auf der Rechtsantragsstelle reden kann (wobei das nur beispielhaft von den Autoren ins Feld geführt wurde).

Das eigentliche Problem liegt doch in den Kosten des Prozesses und der Verkomplizierung auch alltäglicher Rechtsprobleme: Wenn mich ein einzelner Verkehrsunfall mit einem Sachschaden von 1.000 € noch mal 3.000 € an Sachverständigenkosten kostet, liegt es sicherlich nicht an 159 € Gerichtskosten, die mich abhalten, ohne das ein Anwalt beteiligt ist. Hinzu kommt eine Prozessdauer von 9 Monaten, wenn alles glatt läuft (eine Instanz, Sachverständiger hat Zeit, ein Termin zur mündlichen Verhandlung). In der Zeit haben wohl die meisten die 1.000 € „abgeschrieben“ (d.i. sich damit – viele auch zähneknirschend – abgefunden).

Andere Lösungsvorschläge…

Den Zugang zum Recht könnte man ja probeweise einmal dadurch versuchen zu vereinfachen, dass man den Bürgern „Freiklagen“ einräumt. Beginnen wir doch mit 3 Verfahren im Jahr, die der Bürger kostenlos bis zu einem Streitwert von 10.000 € erheben kann. (Bis zu diesem Streitwert sollten auch die Amtsgerichte zuständig sein. Die 5.000 € Grenze ist unglaublich antiquiert.) Im zuvor genannten Beispiel sicherlich nur der Tropfen auf dem heißen Stein. Aber es würde die Querulanten verhindern und die Justizkassen nicht allzu sehr belasten. Ferner bedürfte es eines „Alltagsprozesses“ in dem die Rechtsprüfung und die Tatsachenprüfung deutlich „reduziert“ sind. Wer meint, es sei für die Gerechtigkeit erforderlich im Verkehrsunfallprozess mit 700 € Streitwert Begriffe wie Sachverständiger, Baumbach, gewillkürte Prozessstandschaft, Abtretungsverbote, Quotenvorrecht , Typenklasse des geschädigten Fahrzeugs, Frauenhofer/Schwacke/Fracke und wirtschaftlicher Totalschaden in den Mund nehmen /aufs Papier schreiben zu müssen, der entfernt auch eine Wimper unter Vollnarkose, nach Entfernung und Wiedereinsetzung des Auges. Am Ende sind alle blind, aber die Wimpern sind definitiv raus.

Andere Konsequenzen?

Wie schlimm kann das schon werden? Angenommen der Richter macht alles falsch: Kein Sachverständiger, kein Baumbach, kein Fracke, der Kläger verliert 700 €. Urteil eine Totalkatastrophe. Gekostet hat es den Bürger nichts und das Urteil war 3 Wochen, nach dem die gegnerische Versicherung (die ja auch prüft) die Regulierung verweigerte, auf dem Tisch. Total richtig (im derzeitigen unfehlbaren System) wäre in dem Fall gewesen: Sachverständigen den Unfall nachstellen lassen, Schaden ebenfalls durch Sachverständigen ermitteln, Haftung verteilen mit dem Ergebnis, dem Kläger stehen 400 € zu, also 4/7. Die Beklagten unterliegen also mit 3/7 (jeder Referendar fängt jetzt an zu zittern). Das Urteil ist nach 9 Monaten da, der Sachverständige rechnet 3.000 € ab, von denen der Kläger 1.285,70 € zahlt und die Beklagten (Versicherung und Unfallverursacher) als Gesamtschuldner 1.714,30 €. Hinzu kommen die Anwälte und die Gerichtskosten, das überlasse ich aber den Referendaren.

Andere Welt…

Richter sind jedoch nicht so blöd, dass jedes Urteil eine Totalkatastrophe ist. Viel wahrscheinlicher ist es, dass der erste Schuss des Richters gar nicht so weit vom Ergebnis entfernt ist; nicht weil der Richter das am Ende auch rausbekommen will, sondern weil die Ermittlungen des Sachverständigen das am Ende ergeben. Ich habe schon einen Bauprozess gesehen, der mit einem Vorschlag begann, der vom Urteil nach 5 Jahren Prozess 700 € entfernt war. Die Sachverständigenkosten gingen in den mittleren fünfstelligen Bereich. Statt das wir also immer neue Instrumente entwickeln (ADR und ODR und wie sich das alles schimpft und – Überraschung – nicht genutzt wird), sollten wir mal daran arbeiten, nicht bei jedem Schnulli* das ganz große Besteck auszupacken. So kriegt der Bürger Rechtsschutz in kurzer Zeit zu angemessen Kosten. Wem das zu ungerecht ist, der möge eben vereinfachte Rechtsmittelmöglichkeiten schaffen. Die meisten beschreiten diesen Weg dann ohnehin nicht mehr.

*Schnulli soll hier nicht das Anliegen des Bürgers abwerten. Natürlich sind 700 € für jemanden mit Mindestlohn viel Geld. Aber faktisch kommt dieser jemand im derzeitigen System nicht zu seinem Recht, weil er sich weder den Prozess noch die Strapazen eines mehrmonatigen Prozesses neben seiner Arbeit antuen will/kann. Ihm ist mit einem „kurzen“ billigen Verfahren viel mehr geholfen.

In weiser Voraussicht …

Keine Einwirkung ist das Fotografieren von einer allgemein zugänglichen Stelle aus wie zB bei Google Streetview (BGH NJW 1989, 2251 [2252]; Ernst CR 2010, 178 [183]).

BeckOK BGB/Fritzsche, 55. Ed. 1.8.2020, BGB § 904 Rn. 10

Was der Bundesgerichtshof 1989 schon so alles wusste. Genauer, aber für den Lesefluss schädlicher (um den man sich im BeckOK ohnehin nicht schert), wäre:

Keine Einwirkung ist das Fotografieren von einer allgemein zugänglichen Stelle aus (BGH NJW 1989, 2251 [2252]), wie zB bei Google Streetview (Ernst CR 2010, 178 [183]).

Kennwortänderung erfol …

Ihre Kennwortänderung ist erfolgreich fehlgeschlagen

SPIEGEL – Reportagen teilweise frei erfunden – Nachschau

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe einen kleinen juristischen Blog und habe damals auch einen Beitrag zu dem Fall Relotius geschrieben. Für die Recherche zu einem neuen Beitrag wollte ich in Erfahrung bringen, ob es schon Arbeitsergebnisse der (angekündigten) „Relotius-Kommission“ gibt und falls ja, ob diese bereits veröffentlicht sind? Auf Ihrer Seite konnte ich leider keine aktuellen Artikel finden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Häntschel

E-Mail an den SPIEGEL vom heutigen Tag

Schauen wir doch einmal nach. Genug Zeit ist ja mittlerweile vergangen.

Betrugsmaschen – Showerthoughts

Seit ich bei der Staatsanwaltschaft bin, sieht man ja viele verschiedene Arten von Betrugsmaschen. Man kann die wirklich guten Maschen auch ohne diesen Einblick bei einer Kommentierung von § 263 StGB nachlesen.

Ich frage mich bei manchen Arten wirklich, wie man eine Aufklärung der Bevölkerung hinbekäme ohne den kriminell geneigten Leuten eine Anleitung an die Hand zu geben. Wenn ich jetzt hier schreibe, dass es keinen nigerianischen Prinzen gibt, der aus einer Erbschaft 10 Millionen $ aus dem Land schaffen muss und dazu ihr Konto benötigt, werden Sie zukünftig auf solche Mails nicht mehr reagieren. Gleichzeitig zeige ich aber anderen, dass man den Leuten nur schreiben muss, man sei nigerianischer Prinz und könne damit Leute abzocken.

Ich habe damals viel Eve-Online gespielt. Ein Spiel, dass eine große wirtschaftliche Freiheit erlaubt und Wirtschaft gut simuliert. Ich habe mir, vereinfacht gesagt, das UWG genommen und nachgeschaut, mit welchen Geschäftsmodellen man auf Kosten anderer richtig Kohle machen konnte. Hat auch gut funktioniert. Vor allem Glückspiel lief wie geschnitten Brot. „Betrüger“ gab es in dem Spiel auch. Deren Motto lautete: Es muss nur ein Dummer aufstehen und meinen Link anklicken. Recht hatten sie. So funktioniert phishing auch heute noch.

Die beste Vorsorge wäre wohl eine Komplexitätsreduktion der Gesellschaft. Hauptgrund, warum die Leute auf Maschen reinfallen, ist wohl der Gedanke: hmm kann schon sein, dass mich ein Sparkassenmitarbeiter abends um 21 Uhr anruft …